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   OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09   

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https://dejure.org/2010,5235
OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09 (https://dejure.org/2010,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2010 - 5 W 38/09 (https://dejure.org/2010,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 5 W 38/09 (https://dejure.org/2010,5235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 S 1 UmwG, § 287 ZPO, § 412 ZPO, § 17 Abs 2 S 1 SpruchG, § 15 SpruchG
    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung

  • Betriebs-Berater

    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses im Falle einer Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG § 15 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsanteile, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Spruchverfahren, Umwandlungsrecht, Verschmelzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    11 a) Das Umtauschverhältnis ist dann angemessen, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht bzw. über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 51; Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 33; BayObLGZ 2002, 400, 403; Semler/Stengel/Gehling, UmwG, § 15 Rn. 20; Bungert BB 2000, 1845, 1846; Maier-Reimer ZHR 164 (2000), 563, 564).

    Insoweit bietet die bei der hier gegebenen Verschmelzung voneinander unabhängiger Aktiengesellschaften bestehende verhandlungsähnliche Situation und die Billigung des Ergebnisses durch die jeweiligen Hauptversammlungen mit einer großen Mehrheit, die nicht vom Eigeninteresse eines Mehrheitsaktionärs, sondern von den gleichgerichteten Interessen von Klein- und Großaktionären bestimmt ist, eine erhöhte Gewähr für ein angemessenes Umtauschverhältnis (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris; BayObLG BB 2003, 275, 277 ff.; Paschos, ZIP 2003, 1017 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Sie wird in dieser Form vom Oberlandesgericht Stuttgart verwendet (AG 2004, 43, 44) und resultiert daraus, dass nur am Stichtag erkennbare Entwicklungen Gegenstand einer Bewertung sein können (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332).

    Sie können aber im Einzelfall als Indiz bzw. für Rückschlüsse herangezogen werden (vgl. ebenfalls BGH, WM 1981, 452, 453; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332; OLG Stuttgart, AG 2004, 43, 44; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 237 ff).

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Sie wird in dieser Form vom Oberlandesgericht Stuttgart verwendet (AG 2004, 43, 44) und resultiert daraus, dass nur am Stichtag erkennbare Entwicklungen Gegenstand einer Bewertung sein können (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332).

    Sie können aber im Einzelfall als Indiz bzw. für Rückschlüsse herangezogen werden (vgl. ebenfalls BGH, WM 1981, 452, 453; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332; OLG Stuttgart, AG 2004, 43, 44; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 237 ff).

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    11 a) Das Umtauschverhältnis ist dann angemessen, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht bzw. über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 51; Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 33; BayObLGZ 2002, 400, 403; Semler/Stengel/Gehling, UmwG, § 15 Rn. 20; Bungert BB 2000, 1845, 1846; Maier-Reimer ZHR 164 (2000), 563, 564).

    Insoweit bietet die bei der hier gegebenen Verschmelzung voneinander unabhängiger Aktiengesellschaften bestehende verhandlungsähnliche Situation und die Billigung des Ergebnisses durch die jeweiligen Hauptversammlungen mit einer großen Mehrheit, die nicht vom Eigeninteresse eines Mehrheitsaktionärs, sondern von den gleichgerichteten Interessen von Klein- und Großaktionären bestimmt ist, eine erhöhte Gewähr für ein angemessenes Umtauschverhältnis (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris; BayObLG BB 2003, 275, 277 ff.; Paschos, ZIP 2003, 1017 ff.).

  • OLG Stuttgart, 22.09.2009 - 20 W 20/06

    Konzerninterne Verschmelzung von Bausparkassen: Anspruch auf bare Zuzahlung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    11 a) Das Umtauschverhältnis ist dann angemessen, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht bzw. über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 51; Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 33; BayObLGZ 2002, 400, 403; Semler/Stengel/Gehling, UmwG, § 15 Rn. 20; Bungert BB 2000, 1845, 1846; Maier-Reimer ZHR 164 (2000), 563, 564).

    Im Übrigen handelt es sich bei einem Wachstumsabschlag von 1 % um eine in der Rechtsprechung gängige und auch aus diesem Grund in der Regel bei - wie hier - fehlenden entgegenstehenden Anhaltspunkten nicht weiter zu beanstandende Annahme (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.09.2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 129 für eine Bausparkasse; sowie umfassend Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., S. 931 sowie die dort zu findenden weiterführenden Nachweise).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Zwar findet der Anspruch auf Anhörung des Sachverständigen ebenfalls im Spruchverfahren als der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung (vgl. dazu BVerfG NJW 1998, 2273).
  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Demgemäß kann die Ablehnung der Anhörung allein darauf gestützt werden, dass Rechtsmissbrauch oder Prozessverschleppung vorliegen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2003, 208, 209; Hk-ZPO/Eichele § 411 Rdn. 5) Erforderlich ist aber stets ein entsprechender Antrag der Beteiligten (vgl. Zöller/Greger, 27. Aufl., § 411a Rdn. 5a).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Vielmehr ist in Rechtsprechung und Literatur geklärt, dass sich bereits nach dem hier erstinstanzlich zur Anwendung gelangten alten Recht aus dem Amtsermittlungsgrundsatz keine Pflicht der Gerichte zu Ermittlungen ins Blaue hinein ableiten lässt (OLG Stuttgart, NZG 2007, 112, 113; KK/Puszkaljer, Vorb. §§ 7 bis 11 Rdn. 20; MünchKommAktG/Bilda, 2. Aufl., § 306 Rdn. 16 mwNachw).
  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Ein etwaiger, sich hieraus mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK ergebender Verfahrensfehler ist jedenfalls durch die im Beschwerdeverfahren durchgeführte Verhandlung geheilt (so Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl., Art. 6 Rdn. 118, sowie implizit auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04 -, Juris Rdn. 38; Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 25; KK/Wilske, § 12 Rdn. 34; vgl. ebenfalls MünchKommZPO/Zimmermann, 2. Aufl., § 169 GVG Rdn. 70).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09
    Die Annahme eines Wachstumsabschlags unterhalb der erwarteten Inflationsrate ist nicht allein deshalb widersprüchlich, weil das Unternehmen damit in der Phase der ewigen Rente schrumpft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 288).
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 190/97

    Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

  • OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06

    Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 W 16/06

    Bemessung der Barabfindung bei Ausschluss der Minderheitsaktionäre

  • BGH, 17.11.1980 - II ZR 242/79

    Anspruch gegen einen Kommanditisten auf Zahlung einer restlichen Kommanditeinlage

  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Soweit die Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang eine Reihe von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte anführt, die in Fällen einer Verschmelzung ihre Kontrolle nicht auf die Ordnungsmäßigkeit des Verhandlungsprozesses beschränkt, sondern die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses vollständig überprüft hätten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 3Z BR 116/00 -, NZG 2003, S. 483 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - 19 W 11/04 -, NJW-RR 2006, S. 541 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2008 - 26 W 6/08 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 12 W 26/06 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 38/09 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. September 2010 - 5 W 57/09 -, WM 2010, S. 1841 ff.), beruht die hier angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart auf dem insoweit abweichenden Prüfungsansatz nicht.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Die Angemessenheit der im Rahmen der vorgenannten Verschmelzungen gemäß § 15 UmwG festgesetzten Abfindungen war Gegenstand der vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unter den Aktenzeichen 5 W 33/09 und 5 W 38/09 entschiedenen Verfahren (ZIP 2010, 729 und Beschluss vom 9. Februar 2010, Juris).

    Zutreffend ist allerdings, dass in dem früheren Parallelverfahren im Gegensatz zu hier das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch den damals für Spruchverfahren noch zuständigen 5. Zivilsenat einen Risikozuschlag von 1, 95 % nach Steuern für angemessen erachtet hat (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2009 - 5 W 38/09 -, Juris Rdn. 27 ff.).

    Von deutlich größerer Bedeutung ist demgegenüber die bereits im Verfahren 5 W 38/09 vom damals erkennenden Senat angestellte Erwägung, dass es sich bei Wohnraum um ein relativ inferiores Gut handelt, dh die Nachfrage hiernach unterproportional zum Einkommen steigt.

    Jedenfalls auf derartigen, relativ nicht expandierenden, sondern eher schrumpfenden Märkten ist es nicht fernliegend anzunehmen, dass Kostensteigerungen nur teilweise von einem Unternehmen an seine Kunden weitergegeben werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 5 W 38/09 -, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 26 W 9/12

    Maßgeblicher Standard für die Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren

    Andere Oberlandesgerichte, insbesondere die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München, bis 2014 auch Frankfurt, stellen auf den am Bewertungsstichtag geltenden Standard ab und halten dies im Hinblick auf das Stichtagsprinzip, aus Gründen der Prozessökonomie, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit für geboten (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.12.2011, I-26 W 2/11 (AktE), I-26 W 3/11 (AktE), AG 2012, 459 und zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2009, I-26 W 5/07 AktE, WM 2009, 2220; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, 31 Wx 121/06, WM 2009, 1848 (Bewertungsstichtag 14.11.2002; OLG München, Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, OLGR München 2008, 446; OLG München Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, OLGR München 2008, 450 (Bewertungsstichtag 30.10.2002); OLG München, Beschluss vom 30.11.2006, 31 Wx 59/06, AG 2007, 411; bis 2014 auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 5 W 39/09, AG 2011, 717 (Bewertungsstichtag: 19.11.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2010, 5 W 52/09, Der Konzern 2011, 179 (Bewertungsstichtag 20.12.2000); OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2010, 5 W 38/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag: 17.06.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2009, 5 W 35/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag 12.06.2002).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Wenn aber wie vorliegend dieselbe Strukturmaßnahme zugrunde liegt und - wie üblich - die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs sowie der angemessenen Abfindung innerhalb eines Verfahrens erfolgt, ist der höhere Teilwert anzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 38/09, Juris; BayObLG, AG 1991, 239; Drescher in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 15 Rn 5; Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rn 27; abweichend für Aufschlag Rosskopf in Kölner Kommentar, SpruchG, § 15 Rn 13).
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18

    Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Geht es in einem Verfahren um die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich und findet keine Erhöhung statt, verbleibt es bei dem einheitlichen Mindestgeschäftswert von EUR 200.000,-- (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 9.2.2010 - 5 W 38/09 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2009 - 26 W 7/07 - BeckRS 2009 10276).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Wenn aber - wie vorliegend - dieselbe Strukturmaßnahme zugrunde liegt und - wie üblich - die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs sowie der angemessenen Abfindung innerhalb eines Verfahrens erfolgt, ist der höhere Teilwert anzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 38/09, Juris; BayObLG, AG 1991, 239; Drescher in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 15 Rn 5; Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rn 27; abweichend für Aufschlag Rosskopf in Kölner Kommentar, SpruchG, § 15 Rn 13).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11

    Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu

    Er war auf die in der Vorschrift genannte Höchstgrenze zu begrenzen, ohne dass es auf das Problem, ob eine Erhöhung der Abfindung und des Ausgleichs zusammenzurechnen sind, ankäme (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 38/09, Juris; Winter in Simon, SpruchG, § 15 Rdn. 27).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer

    Das unternehmerische Risiko wird durch den Risikozuschlag bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes abgebildet.(Dazu IDW S1 2005 Rn. 96 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2010 - 5 W 38/09 [juris Rn. 31].).

    Zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören danach Vermögensgegenstände, die frei veräußert werden könnten, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird.(OLG Stuttgart, AG 2011, 205 [juris Rn. 247]; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.2.2010 - 5 W 38/09 [juris Rn. 37].) Teilweise wird auch darauf abgestellt, ob es sich um Vermögensgegenstände handelt, die veräußert werden können, ohne dass sich dadurch die Überschüsse wesentlich verändern.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören danach Vermögensgegenstände, die frei veräußert werden könnten, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird.(OLG Stuttgart, AG 2011, 205 [juris Rn. 247]; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.2.2010 - 5 W 38/09 [juris Rn. 37].) Teilweise wird auch darauf abgestellt, ob es sich um Vermögensgegenstände handelt, die veräußert werden können, ohne dass sich dadurch die Überschüsse wesentlich verändern.

    Das unternehmerische Risiko wird durch den Risikozuschlag bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes abgebildet.(Dazu IDW S1 2005 Rn. 96 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2010 - 5 W 38/09 [juris Rn. 31].).

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

    Selbst wenn bei dem der Bewertung grundsätzlich zugrunde liegenden Standard(entwurt) IDW ES1 2007 (insoweit nicht abweichend von IDW Si. 2005, bzw. dem dann verabschiedeten Standard IDW S1 2008) regelmäßig von einer Thesaurierung ausgegangen wird, obliegt es den Gerichten im Spruchverfahren nicht, eine bestimmte, der Planung zugrunde gelegte unternehmerische Einzelentscheidung einer detaillierten Überprüfung dahingehend zu unterziehen, ob sie sich gewinnmaximierend auswirkt oder vielmehr durch andere unternehmerische Weichenstellungen hätte ersetzt werden sollen (so ausdrücklich OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 9.2.2010 - 5 W 38/09 - BeckRS 2010.04682; -- 5 W 33/09 BeckRS 2010, 04683 m. w. blachw.).

    OLG, Beschluss vom 01.10.2009 - 16 Kart 2/09 - OLG Frankfizt, Beschlüsse vom 11.2.2010- 5 W 52/09 - v. 9.2.2010 - 5 W 38/09 - BeckRS 2010 04682; 5 W 33/09 -BeckRS 2010, 04683; v. 2.102009 -- 5 W 30/09 - , v. 26.08.2009 -5 W 35/09 -; dagegen im Ergebnis nur noch OLG München, Beschluss vorn 14.07.2009 - 31 Wx 121/06: ZIP 2009, 2339), im Interesse einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht doch das (Tax-)CAPM Modell zur Ermittlung des Risikozuschlags anzuwenden ist, zumal die praktisch verwendbaren überlegenen Modelle letztlich nicht ersichtlich sind.

    Geht es in einem Verfahren um die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich und findet keine Erhöhung statt, verbleibt es bei dem einheitlichen Mindestgeschäftswert von EUR 200.000,-- (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 9.2.2010 -- 5 W 38/09 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2009 - 26 W 7/07 - BeckRS 2009 10276).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2014 - 5 O 164/13

    1) Bei einer Gesellschaft deren Geschäftszweck darin besteht,

  • OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11

    Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der

  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 5 W 15/10

    Squeeze out bei einer Aktiengesellschaft: Referenzzeitraum für die Bestimmung des

  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 21 W 22/13

    Schätzung der Unternehmenswerte anhand der Börsenwerte zur Feststellung der Höhe

  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 21 W 22/13

    Schätzung der Unternehmenswerte anhand der Börsenwerte zur Feststellung der Höhe

  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 O 277/07

    Squeeze-out Wella AG

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 5 O 34/13

    MCS Modulare Computer und Software Systeme AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out

  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 5 O 362/09

    Squeeze-out Corealcredit Bank AG

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 26 W 22/12

    Auch Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Keramag AG abgeschlossen

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